Ihr Partner für Brandschutz im Landkreis Freudenstadt.

Haben Sie daran gedacht, daß Sie als Unternehmer zum Brandschutz gesetzlich verpflichtet sind?

Worauf Sie in Ihrem Unternehmen achten sollten…..

  • Ermittlung der Brandgefährdung
  • Unterweisung im Umgang mit tragbaren Feuerlöschgeräten
  • Ausbildung Brandschutzhelfer
  • Ausbildung Evakuierungshelfer
  • Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten
  • Erstellen der Brandschutzordnung Teil ABC
  • Feuerlöscher
  • Rauchwarnmelder
  • RAUCH- UND WÄRMEABZUGSANLAGEN
  • Feststellanlagen

Worauf es sonst noch ankommt…..

Wir sind Ihre Partner für wiederkehrende Prüfungen Ihrer technischen Anlagen

Wie lange funktionieren tragbare Feuerlöscher zuverlässig?
Wie lange sind tragbare Feuerlöscher sicher?

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Abhängig von der Art des Betriebes müssen geignete Löschmitte zur Verfügung stehen.

Fluchtwege-Beschilderung aktuell halten. Wir unterstützen Sie dabei.

Fluchtwege müssen frei gehalten werden. Wir prüfen das für Sie.

Durch Erfahrung und Kompetenz unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um den Betrieblichen Brandschutz und bieten Ihnen Lösungen in Anlehnung an die ASR A2.2   Unsere Leistungen:Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten | Jährliche Unterweisung von Mitarbeitern nach ASR A2.2 und A2.3 | Ermittlung der Brandgefährdung in Anlehnung an die ASR A2.2 | Firmenausstattung mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung | Feuerlöscher Verkauf | Brandschutzzeichen | Rettungszeichen | Verbotszeichen | Warnzeichen | Erste Hilfe Ausstattung
Brandschutzberatung Gerst

Wir sind zertifiziert

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Transparente Kosten

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Wartungstermine unter Kontrolle

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Risiken ermitteln und minimieren!

Brandschutz Technik und Beratung für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Industrie.

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Durch Erfahrung und Kompetenz unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um den Betrieblichen Brandschutz und bieten Ihnen Lösungen in Anlehnung an die ASR A2.2   Unsere Leistungen:Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten | Jährliche Unterweisung von Mitarbeitern nach ASR A2.2 und A2.3 | Ermittlung der Brandgefährdung in Anlehnung an die ASR A2.2 | Firmenausstattung mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung | Feuerlöscher Verkauf | Brandschutzzeichen | Rettungszeichen | Verbotszeichen | Warnzeichen | Erste Hilfe AusstattungQuelle: Wikipedia Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (=Feuer und Rauch) vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:Baulichen BrandschutzAnlagentechnischen BrandschutzOrganisatorischen Brandschutz.m bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.Eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften befasst sich mit der Regelung des Aufgabenbereiches des vorbeugenden Brandschutzes. Neben grundsätzlichen sozialen, humanitären, politischen und wirtschaftlichen Vorgaben des Grundgesetzes und der Verfassungen finden sich Regelungen zum Brandschutz insbesondere in den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Länder, die ihrerseits wiederum durch Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, technische Vorschriften und Normen, Handlungsempfehlungen und technische Merkblätter konkretisiert werden.Allein aus der Vielzahl der Regelungen lässt sich erahnen, welch komplexes Aufgabengebiet sich hier stellt. Die Wege zur Erfüllung der Schutzziele wie Brandverhütung, Verhinderung der Brandausbreitung, Rettung und wirksame Brandbekämpfung können zu unterschiedlichsten Lösungen führen die durch die jeweils zuständige Bauaufsicht zu genehmigen sind. Quelle: Wikipedia
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