Ihr Partner für Brandschutz im Landkreis Freudenstadt.
Haben Sie daran gedacht, daß Sie als Unternehmer zum Brandschutz gesetzlich verpflichtet sind?
Worauf Sie in Ihrem Unternehmen achten sollten…..
- Ermittlung der Brandgefährdung
- Unterweisung im Umgang mit tragbaren Feuerlöschgeräten
- Ausbildung Brandschutzhelfer
- Ausbildung Evakuierungshelfer
- Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten
- Erstellen der Brandschutzordnung Teil ABC
- Feuerlöscher
- Rauchwarnmelder
- RAUCH- UND WÄRMEABZUGSANLAGEN
- Feststellanlagen
Worauf es sonst noch ankommt…..
Wir sind Ihre Partner für wiederkehrende Prüfungen Ihrer technischen Anlagen
Wie lange funktionieren tragbare Feuerlöscher zuverlässig?
Wie lange sind tragbare Feuerlöscher sicher?
Gerne beraten wir Sie persönlich.
Abhängig von der Art des Betriebes müssen geignete Löschmitte zur Verfügung stehen.
Fluchtwege-Beschilderung aktuell halten. Wir unterstützen Sie dabei.
Fluchtwege müssen frei gehalten werden. Wir prüfen das für Sie.
Durch Erfahrung und Kompetenz unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um den Betrieblichen Brandschutz und bieten Ihnen Lösungen in Anlehnung an die ASR A2.2 Unsere Leistungen:Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten | Jährliche Unterweisung von Mitarbeitern nach ASR A2.2 und A2.3 | Ermittlung der Brandgefährdung in Anlehnung an die ASR A2.2 | Firmenausstattung mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung | Feuerlöscher Verkauf | Brandschutzzeichen | Rettungszeichen | Verbotszeichen | Warnzeichen | Erste Hilfe Ausstattung